Das Kind und die Eltern haben ein Recht auf verständliche Informationen und müssen beide einer Behandlung zustimmen. In manchen Fällen kann eine Untersuchung oder Behandlung nur mit Zustimmung des Kindes erfolgen. Das ist in folgenden Fällen möglich:
Aber auch das Gegenteil kann ist möglich: Die Eltern erklären sich mit der Behandlung einverstanden, doch das Kind lehnt sie ab. In diesem Fall findet die Behandlung nicht statt. Der/die Gesundheitsdienstleister(in) muss in einem solchen Fall Alternativen anbieten, mit denen das Kind einverstanden ist.
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