Kinder bis 12 Jahre
Die Eltern sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes. Sowohl die Eltern als auch das Kind haben ein Recht auf verständliche Informationen. Die Eltern stimmen einer Untersuchung oder Behandlung zu. Der/die Gesundheitsdienstleister(in) bezieht das Kind nach Möglichkeit ein.Kinder von 12 bis 16 Jahren
Das Kind und die Eltern haben ein Recht auf verständliche Informationen und müssen beide einer Behandlung zustimmen. In manchen Fällen kann eine Untersuchung oder Behandlung nur mit Zustimmung des Kindes erfolgen. lese Sie mehrKinder von 12 bis 16 Jahren
Das Kind und die Eltern haben ein Recht auf verständliche Informationen und müssen beide einer Behandlung zustimmen. In manchen Fällen kann eine Untersuchung oder Behandlung nur mit Zustimmung des Kindes erfolgen. Das ist in folgenden Fällen möglich:
- Wenn aufgrund der ausbleibenden medizinischen Behandlung für das Kind erhebliche Nachteile entstehen.
- Wenn ein Kind auf seinem Wunsch besteht, auch wenn die Eltern mit diesem Wunsch nicht einverstanden sind. Das Kind muss in diesem Fall allerdings nachweisen, dass die Entscheidung wohlüberlegt ist.
Aber auch das Gegenteil kann ist möglich: Die Eltern erklären sich mit der Behandlung einverstanden, doch das Kind lehnt sie ab. In diesem Fall findet die Behandlung nicht statt. Der/die Gesundheitsdienstleister(in) muss in einem solchen Fall Alternativen anbieten, mit denen das Kind einverstanden ist.